KI-Kennzeichnung
Transparenzangaben nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Eine eigene Seite, weil die Angaben erkennbar sein müssen und nicht in den AGB vergraben gehören.
sAIrmo erstellt Bilder und Texte für Social-Media-Beiträge mit künstlicher Intelligenz. Seit dem 2. August 2026 gelten dafür die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Auf dieser Seite steht, was wir tun, was du tust und wo die Grenzen liegen.
Was mit KI erstellt wird
In einem sAIrmo-Beitrag ist beides KI-erzeugt: der Text der Caption und – je nach gewählter Bildquelle – auch das Bild.
- Texte (Caption, Überschrift, Hashtags) entstehen mit Sprachmodellen von Anthropic (Claude).
- Bilder entstehen mit Bildmodellen von Google (Gemini), sofern du kein eigenes Foto hochgeladen hast.
- Layout, Logo und Textplatzierung setzt sAIrmo regelbasiert darüber – das ist keine KI, sondern feste Gestaltungslogik.
Verwendest du ein eigenes Foto oder ein reines Text-Layout, enthält das Bild kein KI-erzeugtes Bildmaterial. Der Text kommt trotzdem von der KI.
Sichtbare Kennzeichnung im Beitrag
sAIrmo kennzeichnet an zwei Stellen. Erstens im Text: in der Caption steht
automatisch ein Hinweis – standardmäßig „Mit Hilfe von KI erstellt.", direkt vor den
Hashtags. Er geht auf allen Wegen mit: beim Direktveröffentlichen zu Instagram und Facebook,
beim Kopieren der Caption, in der Freigabe-Mail und in der caption.txt eines
Karussell-Downloads.
Zweitens im Bild: Enthält ein Beitrag ein KI-erzeugtes Bild, trägt es zusätzlich ein kleines Kennzeichen in einer Ecke – „KI" im Rahmen, daneben „BILD". Das ist nötig, weil Instagram lange Captions hinter „mehr" zusammenklappt und ein Bild beim Screenshot oder Weiterleiten ohne seinen Text weiterwandert. Das Kennzeichen im Bild bleibt in beiden Fällen sichtbar.
Auf Beiträgen mit deinem eigenen Foto erscheint dieses Kennzeichen nicht – dort ist das Bild ja nicht KI-erzeugt. Der Hinweis in der Caption kann trotzdem stehen, weil er sich auf den ganzen Beitrag bezieht.
Beim Erstellen eines Beitrags kannst du das Kennzeichen für diesen einen Beitrag abwählen – der Haken steht direkt neben dem für die Hashtags. Das ist gedacht für Motive, bei denen niemand auf die Idee käme, sie für eine echte Aufnahme zu halten: abstrakte Grafiken, Illustrationen, reine Farbflächen. Sobald ein Bild eine Person, einen Raum oder eine Situation zeigt, die es so gegeben haben könnte, gehört das Kennzeichen darauf – dann bist du es, der die Kennzeichnung schuldet.
Du bestimmst das Verhalten selbst unter Konto-Einstellungen → KI-Kennzeichnung:
- Immer – der Standard: Kennzeichen im Bild und Hinweis am Ende des Textes.
- Nur im Bild – das Kennzeichen steht im Bild, der Text bleibt frei.
- Nur am Ende des Textes – der Hinweis steht in der Caption, das Bild bleibt ohne Kennzeichen.
- Nie – du kennzeichnest selbst. Dann entfällt auch das sichtbare Kennzeichen im Bild.
Den Wortlaut kannst du frei anpassen, solange er die KI-Herkunft klar benennt.
Maschinenlesbare Markierung im Bild
Zusätzlich zum sichtbaren Hinweis trägt jedes von sAIrmo erzeugte Bild eine maschinenlesbare Herkunftsangabe in seinen Metadaten. Sie folgt dem IPTC-Standard für digitale Quellenangaben und weist das Bild als mit KI erzeugtes Material aus. Diese Markierung ist Teil der Bilddatei und lässt sich in der App nicht abschalten – sie erfüllt unsere eigene Pflicht als Anbieter nach Artikel 50 Absatz 2 der KI-Verordnung.
Wichtige Einschränkung: Instagram, Facebook und die meisten anderen Plattformen entfernen Metadaten beim Hochladen, weil sie Bilder neu komprimieren. Die Markierung überlebt den Download und die Weitergabe der Datei, nicht aber zwingend den Upload zu einer Plattform. Der sichtbare Hinweis in der Caption ist deshalb der verlässlichere Weg – und der, auf den es rechtlich beim Veröffentlichen ankommt.
Wer wofür verantwortlich ist
Die KI-Verordnung unterscheidet zwei Rollen, und sie liegen bei uns nicht in derselben Hand:
- sAIrmo ist Anbieter des KI-Systems. Uns trifft die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung der erzeugten Inhalte (Artikel 50 Absatz 2).
- Du bist Betreiber, sobald du einen Beitrag veröffentlichst. Dich trifft die Pflicht, künstlich erzeugte Inhalte offenzulegen, wenn sie echt wirken (Artikel 50 Absatz 4).
Weil diese zweite Pflicht praktisch niemand von Hand erfüllen kann, liefern wir die Kennzeichnung als Werkzeug mit und schalten sie standardmäßig ein. Verantwortlich für den veröffentlichten Beitrag bleibst rechtlich du. Schaltest du die Kennzeichnung ab oder entfernst du den Hinweis nach dem Kopieren aus dem Text, liegt die Kennzeichnung vollständig bei dir.
Was die Kennzeichnung nicht leistet
- Sie bewertet nicht, ob ein Beitrag inhaltlich richtig ist. Prüfe Aussagen zu Preisen, Leistungen und Terminen immer selbst.
- Sie ersetzt keine Kennzeichnung von Werbung. Werbliche Beiträge musst du weiterhin nach den üblichen Regeln als solche kennzeichnen.
- Sie greift nicht rückwirkend für Beiträge, die du vor der Einführung bereits veröffentlicht hast.
Fragen
Bei Fragen zur KI-Kennzeichnung erreichst du uns unter info@sairmo.de.
Stand: August 2026