Auftragsverarbeitungsvertrag
Wenn du sAIrmo nutzt, verarbeiten wir personenbezogene Daten in deinem Auftrag — etwa die Inhalte deiner Posts. Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO regelt, was wir damit dürfen und was nicht. Er ist Anlage zu den AGB und wird bei der Registrierung mit akzeptiert. Wie wir Daten allgemein verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („Vertrag", „AVV") konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „sAIrmo" zur KI-gestützten Erstellung von Social-Media-Inhalten. Er gilt für alle personenbezogenen Daten, die der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen des Hauptvertrags verarbeitet. Bei Widersprüchen zwischen Hauptvertrag und diesem AVV gehen die Regelungen dieses AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
§ 1 Parteien
(1) Verantwortlicher (im Folgenden „Verantwortlicher" oder „Mandant") ist der Kunde, der die SaaS „sAIrmo" nutzt. Seine Identität ergibt sich aus den im Kundenkonto hinterlegten Angaben — bei der Registrierung zunächst die E-Mail-Adresse, ergänzt um Firma bzw. Name und Anschrift, sobald der Mandant sie im Konto oder im Bestellvorgang angibt. Maßgeblich ist der jeweils hinterlegte Stand; der Verantwortliche hält ihn aktuell.
(2) Auftragsverarbeiter ist:
Florian Hilpoltsteiner, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung sAIrmo
c/o Makers' Home, Glasergasse 18, 92318 Neumarkt, Deutschland
E-Mail:ai@hilpoltsteiner.eu
(3) Zustandekommen. Dieser AVV ist Anlage zu den AGB des Auftragsverarbeiters und Bestandteil des Hauptvertrags. Er wird mit diesem geschlossen — bei Registrierung oder Bestellung durch ausdrückliche Zustimmung über das dafür vorgesehene Kontrollkästchen, bei dem der Vertragstext über einen Link zugänglich ist. Nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO ist der Vertrag schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann; dieser AVV liegt in einem solchen Format vor. Für Mandanten, deren Vertrag vor der Veröffentlichung dieser Fassung geschlossen wurde, gilt der AVV als Anlage zu den AGB gemäß deren Ziffer 2.8. Der Vertragstext bleibt unter https://sairmo.de/avv dauerhaft abrufbar und speicherbar; Zeitpunkt und Fassung einer Zustimmung werden protokolliert, und der Verantwortliche kann den Nachweis jederzeit anfordern.
§ 2 Gegenstand, Art, Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung
(1) Gegenstand. Gegenstand der Verarbeitung ist der Betrieb der SaaS „sAIrmo" zur automatisierten, KI-gestützten Erstellung von Social-Media-Inhalten (Bild, Text, Hashtags) für den Verantwortlichen sowie – nach entsprechender Freischaltung – deren Veröffentlichung auf den vom Verantwortlichen verbundenen Social-Media-Konten.
(2) Art und Umfang. Die Verarbeitung umfasst insbesondere das Erheben, Speichern, Organisieren, Strukturieren, Anpassen, Auslesen, Übermitteln an Sub-Verarbeiter (KI-Modelle, Versand, Hosting), das Erzeugen abgeleiteter Inhalte sowie das Bereitstellen zum Download und zur Veröffentlichung.
(3) Zweck. Die Verarbeitung dient ausschließlich der vertragsgemäßen Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters – insbesondere ein Training eigener oder fremder KI-Modelle mit Inhalten des Verantwortlichen – findet nicht statt.
(4) Dauer. Der Vertrag läuft für die Dauer des Hauptvertrags. Die Regelungen zu Löschung und Rückgabe (§ 10) gelten über das Vertragsende hinaus.
§ 3 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
(1) Datenarten:
- Account-/Stammdaten der Nutzer des Mandanten (Name, E-Mail-Adresse, Rollenzuordnung, Anmeldezeitpunkte);
- vom Mandanten eingestellte Inhalte: Briefings, Marken-/Stildaten, hochgeladene Stock- bzw. „eigene" Bilder, Logos;
- **auf Veranlassung des Mandanten aus verbundenen Social-Media-Konten abgerufene eigene Inhalte** (Marken-Import: Bildunterschriften, Bilder bzw. Video-Vorschaubilder, Beitragskennzahlen wie Like-/Kommentaranzahl, Profilbild) sowie die daraus abgeleiteten Analyse-Ergebnisse;
- Persona-Referenzfotos erkennbarer Personen (Lichtbilder). Soweit diese eine eindeutige Identifizierung ermöglichen bzw. zu diesem Zweck verarbeitet werden, können **besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO (biometrische Daten)** betroffen sein (siehe § 5 Abs. 2 und Anlage 1);
- Sprachaufnahmen, die der Mandant über die Diktierfunktion erstellt, um ein Texteingabefeld zu befüllen. Sie werden nicht gespeichert: Die Aufnahme wird ausschließlich für die Dauer der Umwandlung in Text verarbeitet und danach verworfen; dauerhaft entsteht allein der erkannte Text als Teil der eingestellten Inhalte. Eine Stimmerkennung oder Zuordnung zu einer Person findet nicht statt, so dass keine biometrischen Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO entstehen;
- generierte Inhalte (Bilder, Captions, Hashtags);
- bei aktivierter Direktveröffentlichung: Verknüpfungs- und Zugangsdaten der Social-Media-Konten (u. a. OAuth-Zugriffstokens).
(2) Kategorien betroffener Personen:
- Nutzer des Mandanten (dessen Mitarbeitende, Inhaber);
- auf Stock-, Persona- oder aus verbundenen Social-Media-Konten abgerufenen Fotos abgebildete Personen (Mitarbeitende, Kunden, vom Mandanten bestimmte Dritte);
- Personen, deren Äußerungen in einer Sprachaufnahme des Mandanten zu hören sind (etwa mithörende Mitarbeitende). Der Mandant verantwortet als Verantwortlicher, dass er diese Aufnahme veranlassen darf.
§ 4 Weisungsgebundenheit
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist zu einer Verarbeitung nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats verpflichtet; in einem solchen Fall teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Die Nutzung der Anwendung durch den Verantwortlichen und seine Nutzer (Erstellen von Briefings, Uploads, Auslösen von Generierungen, Freigaben, Veröffentlichungen) gilt als dokumentierte Einzelweisung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Weisungen außerhalb dieses Umfangs bedürfen der Textform.
(3) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung auszusetzen.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters (Art. 28 Abs. 3 DSGVO)
(1) Der Auftragsverarbeiter:
a) verarbeitet die Daten nur gemäß § 4 (Weisungsgebundenheit), einschließlich in Bezug auf die Übermittlung an ein Drittland (siehe § 6 und Anlage 2);
b) stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Auftragsverarbeiter betreibt sAIrmo derzeit als Einzelunternehmer ohne weitere Beschäftigte; werden künftig weitere Personen einbezogen, werden diese zuvor auf die Vertraulichkeit verpflichtet;
c) trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe Anlage 1);
d) hält die Bedingungen für die Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter gemäß § 6 ein;
e) unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO);
f) unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung), unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen;
g) löscht oder gibt die Daten nach Abschluss der Verarbeitung nach Wahl des Verantwortlichen zurück (siehe § 10);
h) stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen (siehe § 9).
(2) Besondere Kategorien / Persona-Fotos (Art. 9 DSGVO). Das Persona-Feature erlaubt dem Verantwortlichen den Upload von Referenzfotos erkennbarer Personen. Für das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage – insbesondere einer wirksamen, ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) sowie ggf. erforderlicher Rechte am Bild (§§ 22 f. KUG) – ist allein der Verantwortliche zuständig. Der Auftragsverarbeiter unterstützt durch:
- Speicherung eines Einwilligungsnachweises je Persona (welche Person, Zeitpunkt, Fassung des Einwilligungstextes);
- zugriffsgeschützte, authentifizierte Auslieferung der Persona-Bilddateien;
- sofort wirksame Löschung einer Persona (Datei und Datenbankeintrag) auf Veranlassung des Verantwortlichen, insbesondere bei Widerruf einer abgebildeten Person.
§ 6 Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Sub-Verarbeiter)
(1) Allgemeine Genehmigung. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung der in Anlage 2 aufgeführten Sub-Verarbeiter.
(2) Änderungen. Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Sub-Verarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden auszutauschen, informiert er den Verantwortlichen hierüber vorab in Textform (z. B. E-Mail an die hinterlegte Adresse). Der Verantwortliche kann einer Änderung binnen 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kann in diesem Fall keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, steht dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht des Hauptvertrags zu.
(3) Weitergabe der Pflichten. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Sub-Verarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten, wie sie in diesem AVV festgelegt sind, insbesondere hinsichtlich hinreichender Garantien nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Er bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Verarbeiters verantwortlich.
(4) Drittlandtransfer. Soweit Sub-Verarbeiter in einem Drittland ansässig sind oder Daten dorthin übermittelt werden, stellt der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO sicher — insbesondere über eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework (soweit der Anbieter zertifiziert ist) und/oder den Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzt um erforderliche zusätzliche Maßnahmen.
(5) Sonderfall Zahlungsdienstleister. Der Zahlungsdienstleister (Stripe) verarbeitet Zahlungsdaten der Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Pflichten als eigenständig Verantwortlicher und ist insoweit nicht Sub-Verarbeiter im Sinne dieses AVV (siehe Anlage 2, Hinweis).
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er ist berechtigt, diese im Laufe des Vertrags anzupassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 8 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Wendet sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und wird nicht selbst tätig, sofern er nicht vom Verantwortlichen dazu angewiesen wurde. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen Mitteln bei der Erfüllung solcher Anträge. Persona-bezogen wirkt die durch den Mandanten ausgelöste Löschung einer Persona sofort (Datei und Datenbankeintrag werden entfernt).
§ 9 Kontroll- und Auditrechte
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieses AVV erforderlichen Informationen zur Verfügung (z. B. diese TOM-Dokumentation, Selbstauskünfte, Nachweise der Sub-Verarbeiter).
(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung der Pflichten aus diesem AVV in angemessenem Umfang zu überprüfen. Vor-Ort-Kontrollen werden mit angemessener Vorankündigung (in der Regel mindestens zwei Wochen), während der üblichen Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung des Betriebsablaufs durchgeführt. Der Auftragsverarbeiter kann den Nachweis vorrangig durch geeignete Dokumentation oder Zertifikate erbringen.
§ 10 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Abschluss der Verarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten – einschließlich Persona-Fotos – oder gibt sie zurück und löscht die vorhandenen Kopien, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Löschung entgegensteht. Die Löschung einer Mandanten-Instanz entfernt die mandantenspezifische Datenbank; die Löschung erstreckt sich auf zugehörige Dateien (Bilder, Persona-Fotos) und ist in Anlage 1 (Löschkonzept) näher beschrieben. Auf Verlangen bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung in Textform.
§ 11 Meldung von Verletzungen, Haftung
(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden und unterstützt ihn bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
(2) Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den Regelungen des Hauptvertrags. Regelungen des Hauptvertrags, die die Haftung zugunsten des Auftragsverarbeiters beschränken, gelten nicht für die Haftung nach Art. 82 DSGVO, soweit diese zwingend ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters.
Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Pseudonymisierung / Verschlüsselung
- Transportverschlüsselung sämtlicher Verbindungen über HTTPS/TLS; API-Aufrufe an Sub-Verarbeiter erfolgen ausschließlich über TLS.
- Zugangs-/API-Schlüssel (Anthropic, Google, Resend, Stripe u. a.) liegen verschlüsselt in der Datenbank oder in einer Server-
.env-Datei außerhalb des Web-Roots; sie sind niemals im Quellcode oder im ausgelieferten Frontend enthalten.
Vertraulichkeit — Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle
- Betrieb auf gemietetem Server (VPS) mit eigenem, nicht-privilegiertem Linux-Benutzer (kein root-Betrieb der Anwendung); Anwendung liegt außerhalb des öffentlich ausgelieferten Verzeichnisses.
- Authentifizierung der Nutzer über sichere, zufällige Tokens (32 Byte, gehasht gespeichert); rollenbasierte Rechte je Mandant; owner-geschützte Funktionen serverseitig.
- Auslieferung der Persona-Bilddateien nur authentifiziert und zugriffsgeschützt; die Operator-Sicht auf Mandantendaten ist grundsätzlich lesend (read-only) ausgelegt.
Trennungskontrolle (Mandantentrennung)
- Strikte Datentrennung durch eine eigene SQLite-Datenbank je Mandant; die Mandantenkennung (
tenant_id) wird durch alle Zugriffe getragen und geprüft. - Persona- und Bilddateien werden je Mandant getrennt gespeichert.
Integrität — Eingabe- und Weitergabekontrolle
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Operator- und Kontoereignisse (Audit-Log: u. a. Anlegen/Löschen von Nutzern, Impersonation, E-Mail-Änderungen).
- Uploads werden anhand ihrer Signatur (Magic Bytes) geprüft und neu kodiert; Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery (CSRF) und gegen Pfad-Traversal.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Regelmäßige Sicherung über Server-Image beim Hosting-Anbieter sowie Off-Site-Backup bei einem separaten deutschen Anbieter (Hetzner); das Restore-Verfahren ist dokumentiert. *(Anmerkung: turnusmäßiger Restore-Test ist als Betriebsmaßnahme vorgesehen.)*
- Überwachung wesentlicher Betriebsindikatoren (u. a. Health-Endpoint, Fallback-Alarm per E-Mail).
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Automatisierte Test-Suite und statische Analyse als Qualitätssicherung vor Auslieferung; visuelle Referenzprüfung (Golden-Cases) bei Änderungen am Rendering.
Löschkonzept
- Löschung einer Persona entfernt Bilddatei und Datenbankeintrag.
- Selbst-Service-Löschung des Kontos durch den Mandanten sowie operative Mandantenlöschung entfernen die mandantenspezifische Datenbank samt zugehöriger Dateien.
- Einwilligungsnachweise werden mit den zugehörigen Persona-Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Anlage 2 — Verzeichnis der Sub-Verarbeiter
Stand: 2026-09-03. Diese Liste ist bei jeder Änderung des Dienstleister-Stacks fortzuschreiben und mit der Datenschutzerklärung abzugleichen. Die Transfergrundlagen der US-Anbieter wurden am 2026-09-03 anhand der Angaben der Anbieter überprüft (Nachweis siehe Fußnote unter der Tabelle).
| Sub-Verarbeiter | Verarbeitungszweck | Sitz | Transfergrundlage (Drittland) |
|---|---|---|---|
| Anthropic Ireland Limited (Vertragspartner, Dublin) mit Weitergabe an Anthropic PBC, San Francisco | KI-gestützte Text-/Caption-/Briefing-Generierung; Bild-Analyse (Qualitätsprüfung erzeugter Post-Bilder, Layout-Vorschläge aus hochgeladenen Beispielen sowie Auswertung abgerufener Social-Media-Beiträge im Marken-Import) | USA | EU-Standardvertragsklauseln (Anthropic ist nicht DPF-zertifiziert; am 2026-09-03 überprüft) |
| Google Ireland Limited (Vertragspartner, Dublin; Verarbeitung auch durch Google LLC, USA) — Gemini / Generative Language API | KI-gestützte Bilderzeugung, einschließlich Persona-Referenzbildern; Klassifizierung hochgeladener Persona-Fotos nach Bildausschnitt; Umwandlung von Sprachaufnahmen in Text (Diktierfunktion) — die Aufnahme wird ausschließlich für die Dauer der Umwandlung übermittelt und weder beim Auftragsverarbeiter noch dauerhaft beim Sub-Verarbeiter gespeichert; keine Stimmerkennung, kein Stimmabgleich | USA / Irland | EU-US Data Privacy Framework, hilfsweise EU-Standardvertragsklauseln |
| Plus Five Five, Inc. (handelnd als „Resend"), San Francisco | Versand transaktionaler E-Mails (mail.sairmo.de) |
USA | EU-US Data Privacy Framework, hilfsweise EU-Standardvertragsklauseln |
| Functional Software, Inc. (handelnd als „Sentry"), San Francisco — EU-Region, Datenhaltung in Frankfurt | Fehlerberichte der Anwendung (Stacktraces, technische Metadaten; keine Inhalte, send_default_pii aus, Scrubber aktiv). Ein Fehlerbericht kann die Kennung des betroffenen Mandanten tragen |
USA (Betreiber), Daten in der EU | EU-US Data Privacy Framework; Daten verbleiben in der EU-Region |
| Contabo GmbH | Hosting / Server (VPS) | Deutschland | — (EU/EWR) |
| Hetzner Online GmbH | Off-Site-Datensicherung | Deutschland | — (EU/EWR) |
Hinweis Zahlungsabwicklung: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Irland; ggf. Stripe, Inc., USA). Stripe verarbeitet Zahlungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Pflichten überwiegend als eigenständig Verantwortlicher und ist insoweit nicht Sub-Verarbeiter im Sinne dieses AVV. Die konkrete Rollenzuordnung ist bei Bedarf anhand der jeweils aktuellen Stripe-Datenschutzbedingungen zu bestätigen.
Hinweis Social-Media-Konten (Meta): Veröffentlicht der Verantwortliche über sAIrmo auf Instagram oder Facebook (§ 2 Abs. 1), übermittelt der Auftragsverarbeiter die dafür bestimmten Inhalte sowie das vom Verantwortlichen erteilte Zugriffstoken an Meta (Meta Platforms Ireland Ltd., Irland). Beim Marken-Import werden zusätzlich Beiträge des Kontos abgerufen. Meta ist nicht Sub-Verarbeiter im Sinne dieses AVV: Das Social-Media-Konto gehört dem Verantwortlichen, er unterhält die Vertragsbeziehung zu Meta selbst und ist für die dortige Verarbeitung eigenständig verantwortlich. Der Auftragsverarbeiter handelt insoweit ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen, der die Verbindung selbst herstellt und jederzeit trennen kann.
Hinweis Spam-Schutz: Beim Registrierungsvorgang und im Bezahlweg wird Cloudflare Turnstile eingesetzt (Cloudflare, Inc.), wobei die IP-Adresse des Nutzers übermittelt wird. Da es sich um den Schutz der eigenen Anmeldestrecke des Auftragsverarbeiters handelt, ist dieser insoweit selbst Verantwortlicher und Cloudflare nicht Sub-Verarbeiter dieses AVV; Einzelheiten in Ziffer 9.2 der Datenschutzerklärung.
Überprüfung der Transfergrundlagen (Stand 2026-09-03): Google und Resend geben an, nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert zu sein. Anthropic benennt in seiner Datenschutzerklärung ausdrücklich Angemessenheitsbeschlüsse und EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO als Übermittlungsgrundlage und keine DPF-Zertifizierung — die Angabe in der Tabelle ist damit bestätigt. Die Prüfung ist bei jeder Fortschreibung dieser Anlage zu wiederholen; maßgeblich ist im Zweifel das Register unter dataprivacyframework.gov.
Fassung 2026-09 · in Kraft seit 3. September 2026